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16. August 2016
Neuer ARAG Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch rückwirkend

Neuer ARAG Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch rückwirkend

Ein neuer Verkehrs-Rechtsschutz der ARAG übernimmt Kosten auch dann, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder ein Unfall bereits vor Vertragsabschluss passiert ist. Der Schaden darf maximal drei Monate zurückliegen.

Der neue ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort deckt Schäden ab, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind. Der Tarif bietet beispielsweise rückwirkenden Schutz nach Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Überfahren eines Stoppschilds. Droht ein Fahrverbot, kann der Fahrer einen Anwalt nehmen. „Der neue ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort übernimmt die Kosten für einen Anwalt, auch wenn Betroffene zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit noch nicht versichert waren“, erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Produkt und Innovation der ARAG. Dabei kann das vermeintliche Vergehen bis zu drei Monate zurückliegen. Auch bei einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage strittig ist, hilft der neue Tarif. Der Fahrer kann sich auch hier ohne finanzielles Eigenrisiko Rat bei einem Anwalt suchen.

Mindestlaufzeit drei Jahre

Abschließen können die Rechtsschutzversicherung Privatpersonen, wenn noch kein Rechtsanwalt beauftragt wurde und der Verkehrsunfall oder die Ordnungswidrigkeit maximal drei Monate zurückliegen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Der Tarif übernimmt die außergerichtlichen Kosten. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, trägt die ARAG SE ebenfalls Kosten für Prozess, Anwalt, Zeugenentschädigung sowie vom Gericht bestellte Gutachter – mit unbegrenzter Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz kostet ohne Fahrzeug 17,75 Euro, mit einem Fahrzeug 20,42 Euro und mit mehreren Fahrzeugen 22,21 Euro monatlich.

Ab Abschluss des ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort profitieren Kunden von weiteren Leistungen wie etwa einem Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz Zudem ist auch ein Verwaltungs-und Steuer-Rechtsschutz enthalten. (bh)